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Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften

Masterstudiengänge der Fachgruppe Biologie

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Bewerbung für den Master Biochemie & Molekulare Biologie

Informationsveranstaltung für interessierte Bachelorstudierende

Am Dienstag, den 14.5.24 findet um 12 Uhr im Hörsaal H11, Gebäude NWI eine Informationsveranstaltung zum Masterstudiengang Biochemie und Molekulare Biologie statt.
Alle Interessierten aus den Bachelorstudiengängen Biochemie sowie Biologie sind herzlich eingeladen!

Sie können sich aktuell über CAMPUSonline für diesen Masterstudiengang für den Studienbeginn zum Wintersemester 24/25 bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 31.5.24. Für eine fristgerechte Abgabe muss die Bewerbung durch Einreichen über CAMPUSonline bis zum 31.5.24 eingegangen sein. Weitere Unterlagen können noch bis zum 15.8.24 nachgereicht werden.

Studienabschluss

Im Masterstudiengang "Biochemie und Molekulare Biologie" wird der Studienabschluss Master of Science (M.Sc.) erworben.

Vorlesungssprache


Vorlesungssprachen im Masterstudiengang "Biochemie und Molekulare Biologie" ist Deutsch.

Information for foreign, non-German speaking applicants
Please note that the teaching language of the courses of the MSc program is German. However, it is possible to do research practicals in the research groups for instance in the framework of an Erasmus exchange. For such research practicals, knowledge of English is usually sufficient.

Studienbeginn & Regelstudienzeit


Eine Zulassung zum Masterstudiengang "Biochemie und Molekulare Biologie" ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester.

Bewerbungsfristen

  • Studienbeginn im Wintersemester: 15. März bis 31. Mai (Nachreichfrist bis 15. August)
  • Studienbeginn im Sommersemester: 15. September bis 30. November (Nachreichfrist bis 15. Februar)

Wichtig: Falls Sie beim Einreichen der Bewerbung die Zulassungsbedingungen noch nicht erfüllt hatten (z.B. zu wenig Leistungspunkte), können Sie bis zum 15.8. bzw. 15.2. Unterlagen nachreichen, um zugelassen zu werden.

Erforderliche Sprachkenntnisse


Für den Masterstudiengang "Biochemie und Molekulare Biologie" sind deutsche Sprachkenntnisse auf Niveaustufe B2 (gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen) erforderlich.

Außerdem sind bei Studienbewerber*innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung noch ihren den Zugang zum Studium eröffnenden Erstabschluss in englischer Sprache erworben haben, Englischkenntnisse auf Niveaustufe B2 (gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen) erforderlich. Bei Bewerber*innen mit einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung, ist dieses Kriterium meist erfüllt, insofern das Fach Englisch bis zum Ende der Oberstufe absolviert wurde.

Zulassung


Wann werde ich ohne weitere Prüfung sofort zum Studium zugelassen?

Absolvent*innen der Bachelorstudiengänge "Biochemie" oder "Biologie" (mit Studienrichtung Molekular- und Zellbiologie) der Universität Bayreuth, die diese Studiengänge mindestens mit der Note "gut" (2,5 oder besser) abgeschlossen haben, sind für den Masterstudiengang "Biochemie und Molekulare Biologie" geeignet und werden ohne weitere Auflagen zugelassen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen mindestens 150 ECTS aus dem Bachelorstudium erworben worden sein, das Bachelorzeugnis ist spätestens bis zum Ende des ersten Semesters nachzureichen.
Externe Absolvent*innen von Studiengängen, die den Bachelorstudiengängen "Biochemie" oder "Biologie" (mit Studienrichtung Molekular- und Zellbiologie) an der Universität Bayreuth fachlich gleichwertig sind, werden ebenfalls zugelassen, wenn die Bachelorprüfung mindestens mit der Note "gut" absolviert wurde. Zum Zeitpunkt der Anmeldung dürfen die noch nicht erbrachten benoteten Leistungen einen Umfang von 30 Leistungspunkten nicht überschreiten, das Bachelorzeugnis ist spätestens bis zum Ende des ersten Semesters nachzureichen.
Außerdem sind ggf. bis zur Immatrikulation oben genannte Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Ich habe weder den Bachelorstudiengang Biochemie oder Biologie (mit Studienrichtung Molekular- und Zellbiologie) an der Universität Bayreuth noch einen fachlich äquivalenten Studiengang an einer anderen Universität oder Fachhochschule absolviert. Kann ich trotzdem zugelassen werden?

Absolvent*innen, die nicht die Bachelorstudiengänge "Biochemie" oder "Biologie" (mit Studienrichtung Molekular- und Zellbiologie) an der Universität Bayreuth oder fachlich äquivalente Studiengänge absolviert haben, können ein Eignungsverfahren durchlaufen.

Meine Bachelornote ist schlechter als 2,5. Kann ich trotzdem zugelassen werden?

Absolvent*innen, die nicht die Note „gut“ erreicht haben, können ein Eignungsverfahren durchlaufen.

Wie läuft das Eignungsverfahren ab?

Im Eignungsverfahren werden die eingereichten Bewerbungsunterlagen, insbesondere das Motivationsschreiben sowie Nachweise besonderer Qualifikationen, von einem Eignungsausschuss geprüft und im Hinblick auf die Eignung aufgrund der nachgewiesenen Qualifikation und der dargelegten spezifischen Begabungen und Fähigkeiten für das Studium im Masterstudiengang "Biochemie und Molekulare Biologie" bewertet. Um die Eignung der Bewerber*innen für den Masterstudiengang festzustellen, werden folgende Kriterien betrachtet: ausgeprägtes Vorwissen bzw. Kompetenzen sowie besondere Qualifikationen (z.B. externe Praktika, die nicht vom Bachelor-Curriculum vorgeschrieben sind; Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft; abgeschlossene Berufsausbildungen mit Bezug zum Studium; Programmierkenntnisse; freiwillige Tätigkeiten im Medizinbereich, fachrelevante Stipendien und Auszeichnungen etc.) auf dem Gebiet "Biochemie und Molekulare Biologie", zudem Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums.
Diese Kriterien werden mit einem Punktesystem bewertet. Falls daraus keine abschließende Entscheidung bzgl. der Zulassung zum Masterstudiengang resultiert, können Bewerber*innen anschließend zu einem persönlichen Eignungsgespräch eingeladen werden.
Die Zulassung bzw. Eignungsverfahren ist in der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang "Biochemie und Molekulare Biologie" in § 2 und Anhang 2 geregelt. Bitte beachten Sie, dass Reisekosten (insbesondere Aufwendungen für die Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung), die anlässlich der Teilnahme am Eignungsverfahren entstehen, nicht von der Universität Bayreuth übernommen werden.

Online-Bewerbung


Die Bewerbung zum Masterstudiengang "Biochemie und Molekulare Biologie" erfolgt online via CAMPUSonline. Bayreuther Studierende sollten sich direkt mit Ihrem CAMPUSonline-Account bewerben. Auswärtige Studieninteressierte können sich in CAMPUSonline ein Basiskonto anlegen und darüber die Bewerbung durchführen (Hilfe CAMPUSonline).
Mit Einreichen der Bewerbung über CAMPUSonline wird, wenn nötig, automatisch der Antrag auf Zulassung zum Eignungsverfahren gestellt.

Eine Übersicht über die einzureichenden Dokumente finden deutsche Beweber*innen auf der Seite der Studierendenkanzlei und internationale Bewerber*innen auf der Seite des International Office.

Einzureichende Dokumente


Bei der online-Bewerbung sind folgende Dokumente hochzuladen:

  • Motivationsschreiben mit einer maximal 2-seitigen schriftlichen Begründung für die Wahl des Masterstudiengangs "Biochemie und Molekulare Biologie", in der dargelegt wird, aufgrund welcher nachgewiesenen Qualifikation und welcher spezifischen Begabungen und Fähigkeiten auf dem Gebiet "Biochemie und Molekulare Biologie" sich die BewerberIn für den angestrebten Studiengang besonders geeignet hält,
  • falls vorhanden der Nachweis über fachspezifische Zusatzqualifikationen (z.B. externe Praktika, die nicht vom Bachelor-Curriculum vorgeschrieben sind; Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft; abgeschlossene Berufsausbildungen mit Bezug zum Studium; Programmierkenntnisse; freiwillige Tätigkeiten im Medizinbereich, fachrelevante Stipendien und Auszeichnungen etc.),
  • Leistungsübersicht des Bachelorstudiums (Transcript of Records) mit bisheriger Durchschnittsnote und mit Fächer- und Notenübersicht,
  • falls bereits vorhanden, das Studienabschlusszeugnis,
  • falls das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, eine Modulaufstellung aus dem vorangegangenem Studium, für die noch keine Leistungsnachweise vorliegen,
  • Sprachnachweis Englisch Niveaustufe B2 (gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen), für Bewerber*innen mit einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung, ist dieses Kriterium meist erfüllt, insofern das Fach Englisch bis zum Ende der Oberstufe absolviert wurde,
  • für Bewerber*innen aus dem Ausland: Sprachnachweis Deutsch Niveaustufe B2 (gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen).

Hinweis an auswärtige Bewerber*innen: Nicht alle Prüfungsämter weisen auf der Leistungsübersicht eine gewichtete Durchschnittsnote aus. Falls diese Note fehlt, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte unbedingt eine Berechnung Ihrer Durchschnittsnote bei, die sich aus den einzelnen Modulnoten gewichtet nach Leistungspunkten ergibt. Bitte geben Sie auch an, wie viele unbenotete Leistungspunkte Sie erworben haben.

Nützliche Links


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Marlen Goldschmidt

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